Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

1.Allgemeine Bestimmungen 

1.1Die Auftragsannahme und -abwicklung erfolgt grundsätzlich zu unseren Liefer- und Geschäftsbedingungen. 

1.2Abweichungen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung und gelten jeweils nur für den entsprechenden Auftrag. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen werden nur mit schriftlicher Bestätigung wirksam. 

1.3Wir sind berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus geschlossenen Vertragsverhältnissen an Dritte zu übertragen. 

1.4Gebühren für Übertragungseinrichtungen sowie sonstige Gebühren, Abgaben für Leistungen an Dritte trägt ausschließlich der Kunde. 

1.5Wir sind nicht dafür verantwortlich, dass aufgrund des Verhaltens von Dritten oder Behörden, Arbeiten in Kommunikationsleitungen durchgeführt werden, bzw. hierfür Kosten entstehen. Wir sind insoweit von allen Kosten frei zu stellen; das gilt insbesondere für die Kosten der erneuten Inbetriebsetzung. 

1.6Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird der Bestand der gesamten Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gilt im Einzelfall die jeweilige gesetzliche Regelung, die den wirtschaftlichen Vorstellungen der Geschäftspartner am nächsten kommt. 

2. Angebote 

2.1Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bindefrist für unsere Angebote beträgt 3 Monate (bei Video- und EDV/IT-Produkten 4 Wochen) ab Angebotsdatum. 

2.2Grundlagen sind unsere Angebote, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.3Angaben in Prospekten sowie in Katalogen und Preislisten sind ohne ausdrückliche Bestätigung unverbindlich. 

3.Auftragsbestätigung 

3.1Für den Auftrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder unsere Rechnung maßgebend. 

3.2Sonstige Vereinbarungen, einschließlich der von unseren Vertriebsbevollmächtigten getroffenen Zusicherungen, bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Bestätigung. 

3.3Änderungen die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. 

4. Preise 

4.1Die in der Preisliste und anderen Publikationen angegebenen Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

4.2Am Tage der Lieferung gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. 

5.Lieferung und Versand 

5.1Lieferfristen beginnen mit dem auf der Auftragsbestätigung angegebenen Datum, welches dringlich angegeben wird, jedoch nicht verbindlich ist. 

5.2Höhere Gewalt, sowie Ereignisse die wir nicht zu verantworten haben, berechtigen uns zu angemessenen Verlängerungen der Lieferzeit. Dies beinhaltet auch Verzögerungen durch unsere Zulieferanten. 

5.3Der Versand erfolgt ab Werk bzw. Auslieferungslager, wobei die Gefahr durch Beschädigung oder Verlust der Ware auf den Empfänger übertragen wird. Wir schließen jegliche Haftung hierfür aus. 

5.4Die Wahl des Transportunternehmens wird uns überlassen. Die Kosten für Porto und Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. 

6.Eigentumsvorbehalt 

6.1Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ein Weiterverkauf durch Händler darf ebenfalls nur durch Eigentumsvorbehalt erfolgen.

6.2Sicherheitstechnische Anlagenbauteile wie Zentralen, Melder, Bedienelemente, Signalgeber und Kameras bleiben ebenfalls bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und werden bei Nichtbezahlen demontiert.

6.3Der Besteller verpflichtet sich unsere Ware weder zu verpfänden, noch als Sicherheit zu übereignen. Diese Verpflichtung ist solange verbindlich, bis unsere gesamten Forderungen, auch aus vorherigen Lieferungen, beglichen worden sind. 

7.Zahlungsbedingungen 

7.1Die Zahlung von Materiallieferungen erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Nachforderungen von Nachweisen oder Belegen seitens des Kunden verlängern weder eine Zahlungsfrist noch die Skontozahlungsfrist.

7.2Dienstleistungen, Montagen und Reparaturen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht anders angegeben. 

7.3Wir behalten uns vor bei Neukunden oder nach unserem Ermessen wertmäßig großen Lieferungen Abschlagszahlungen in Form von 30% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 30% bei Auftragsbeginn, 30% nach Baufortschritt und den Rest nach Inbetriebnahme des Systems bzw. Übergabe der vereinbarten Leistung zu verlangen. 

7.4Bei Überschreiten des Zahlungszieles sind wir berechtigt den banküblichen Zinssatz in Rechnung zu stellen. 

7.5Der Auftraggeber darf weder Zahlungen wegen einer Gegenforderung zurückhalten, noch mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese sind von schriftlich anerkannt worden.

7.6Wechsel werden nur zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Alle Kosten aus Wechselzahlungen werden durch den Besteller getragen. 

7.7Die Scheckannahme erfolgt unter Vorbehalt der Gutschrift. 

7.8Die Frist für Gewährung von Skonto errechnet sich wie folgt: Rechnungsdatum bis zum Geldeingang auf unserem Konto zzgl.1 Kalendertag Kulanz.

8.Gewährleistung 

8.1Die Gewährleistungsfrist für alle von uns gelieferten Waren beträgt 24 Monate ab Rechnungsdatum. Ausgenommen sind Leuchtmittel und Batterien/Akkumulatoren, sowie durch Gewalt hervorgerufene Beschädigungen und normaler Verschleiß. Darüber hinaus gelten die Garantiezeiten und/oder Gewährleistungsfristen unserer Lieferanten. 

8.2Garantie und Zurücknahme mangelhafter Geräte sind, soweit sichtbar, innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nicht erkennbare Fehler sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Für Warenrücklieferungen ist der Lieferschein- und Rechnungsnachweis erforderlich. 

8.3Weiterführende Ansprüche ergeben sich aus Garantie- und Gewährleistungsansprüchen nicht. 

8.4Eine Rücknahme der korrekt gelieferten Ware kann nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns erfolgen. Die Rücknahme bedingt einen Abschlag in Höhe von 10 % für aufgewendete Verwaltungskosten. 

8.5Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. 

9.Haftung

9.1Die Haftung für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen. 

9.2Falls ein Notruf bzw. Alarm aus Gründen unterbleibt, die uns nicht zuzurechnen sind und/oder uns nicht bekannt waren, ist eine Haftung vollständig ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Schäden als Folge von strafbaren Handlungen Dritter, wie z.B. Überfall, Einbruch u.ä. 

9.3Ebenfalls haften wir nicht dafür, dass Notruf-/Alarmmeldungen, aufgrund fehlerhafter Bedienung des Kunden unterbleiben bzw. durch fehlerhafte Nutzung abgesetzte Notruf-/Alarmmeldungen zu Folgekosten führen. Ferner besteht keine Haftung dafür, dass ohne gleichzeitige Verantwortung unsererseits, Dritte Alarmierungsmittel beschädigen, die Telekommunikationsanlagen ausfallen oder aus sonstigen Gründen die Übermittlung von Daten unterbleibt.

9.4Wir haften nicht für Folgekosten, die sich aus Polizei- und Feuerwehreinsätzen gleich welcher Art ergeben.

9.5Für den Fall einer Haftung bleibt diese begrenzt auf typischerweise unvorhersehbare Schäden jedoch max. 2,5 Mio. EUR. 

9.6Für Leistungsstörungen aufgrund von Streiks, Unruhen oder Kriegen haften wir ebenfalls nicht. 

10.Sonstiges 

10.1Für An-/Abfahrten gilt folgende Regelung: Alle An- und Abfahrtzeiten werden als Arbeitszeit mit dem derzeit gültigen Stundensatz je Person errechnet. 

10.2Spezialverpackungen können nicht zurückgenommen werden und werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. 

11.Erfüllungsort und Gerichtsstand 

11.1Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 65582 Diez. (06/2016)